Martktordnung

 

Marktzeiten

Samstag, 3. Dezember 2022 von 14:00 bis 20:00 Uhr

Sonntag, 4. Dezember 2022 von 12:00 bis 19:00 Uhr

 

Standgebühr

50 Euro pro Wochenende

 

Kautionen für einen Stand

Eine Kaution wird nicht erhoben.

 

Strombedarf

Einfacher Stromanschluss für Standbeleuchtung ist in der Standgebühr enthalten. Hierfür fallen keine Stromkosten an.

Weitere elektrische Geräte, insbesondere elektrische Heizöfen oder stromfressende Lichtschläuche, sind nicht erlaubt.

 

Regularien

  • Der Stand kann am Samstag frühestens ab 10:00 Uhr eingerichtet werden.
  • Die Stände werden eine Woche vorher vom Veranstalter ausgelost und werden dem Aussteller
    mit Lageplan zugeschickt. (Tauschen untereinander ist erlaubt)
  • Der Veranstalter stellt je Stand einen Festzelttisch zur Verfügung.
  • Der Stand ist weihnachtlich zu schmücken und entsprechend auszuleuchten.
  • Es darf nur die angemeldete Ware verkauft werden. Jeder Aussteller haftet für seine
    Waren selbst und stellt den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
  • Die Stände sind nicht abschließbar und werden am Samstagabend mit Planen abgehängt.
  • Pkw‘s, Autoanhänger und ähnliches dürfen nur zum Be- und Entladen geparkt werden und
    müssen 1 Stunde vor Marktbeginn vom Veranstaltungsort entfernt und auf einem angewiesenen
    Parkplatz abgestellt werden. Pkw‘s oder Autoanhänger sind erst nach Marktende wieder am Platz zulässig.
  • Die Brandschutzanforderungen sind unbedingt zu beachten.
  • Eine ausreichend starke Taschenlampe ist vom Aussteller am Stand vorzuhalten.
  • Behandeln Sie die Verkaufsstände pfleglich. Die Verwendung von großen Nägeln, Schrauben oder Haken
    ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift müssen wir eine weitere Teilnahme am Markt in Frage stellen.
    Denken Sie auch daran, alle Reißzwecken, Nägel am Ende des Marktes zu entfernen.
  • Angefallener Müll ist selbst zu entsorgen

 

Rücktritt/Absagen

Bitte melden Sie uns unverzüglich, falls Sie absagen müssen.
Bei kurzfristigen Absagen müssen wir die Standgebühr einbehalten.

 

 

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